Videovortrag: Langzeitveränderungen von Makroinvertebraten in Fließgewässern durch Klimawandel und andere Stressoren
- Details
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Reihe der Videovorträge setzen wir fort mit dem Thema
Video-Vortrag von Prof. Dr. Peter Haase mit anschließender Diskussion
Mittwoch, 24. Februar 2021 - 10:00 bis 11:00
Interessenten melden sich bitte unter zober(at)gfg-fortbildung.de an.
Es erfolgt dann die Zusendung eines Links zur Zoom-Videokonferenz.
Veranstaltungen abgesagt bis 15.02.21
- Details
Aus aktuellem Anlass und zu unserem großen Bedauern müssen wir alle Veranstaltungen bis
vorläufig 15. Februar 2021 absagen.
Sobald die Veranstaltungen wieder stattfinden, werden wir dazu einladen bzw. im Veranstaltungskalender ankündigen. Daneben werden wir unser Angebot zu Video-Vorträgen nach und nach ausbauen.
Unser aktuelles Angebot dazu finden Sie auf unserer Website unter GFG im NETZ.
Das Team der (GFG) mbH
Archiv 2020
- Details
Dezember 2020
Liebe Betreuerinnen und Betreuer der Gewässer-Nachbarschaften,
liebe Freunde der GFGmbH
Dieses Jahr mit all seinen Schwierigkeiten und Besonderheiten geht zu Ende. Wir konnten leider nur einen Teil unseres Programmes mit Gewässer-Nachbarschafts-Veranstaltungen umsetzen. Hatten dafür aber Zeit den Übergang in eine neue Phase mit neuem Geschäftsführer in Ruhe zu gestalten.
Da wir nicht absehen können wie sich die Umstände weiter entwickeln, werden wir im neuen Jahr neben den üblichen GN-Veranstaltungen vermehrt digitale Veranstaltungen anbieten.
Wir danken allen Betreuerinnen und Betreuern und den Kollegen, die mit uns die Veranstaltungen vorbereitet haben für ihr Engagement. Trotzdem sie nicht stattfanden, werden wir sie so weit möglich dann im neuen Jahr nachholen.
Wir wünschen allen eine Gute Zeit und bleiben Sie gesund
Das Team der (GFG) mbH
November 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da wir in diesem Jahr nur wenige Gewässer-Nachbarschafts-Veranstaltungen durchführen konnten und noch noch nicht abzusehen ist, wie sich dies im neuen Jahr entwickeln wird, beginnen wir bereits dieses Jahr mit unserem Angebot an digitalen Video-Vorträgen.
Die Reihe beginnt mit dem Thema
Kieselalgen als biologische Qualitätskomponente zur Umsetzung der EU-WRRL in Fließgewässern Deutschlands
Video-Vortrag von Dr. Marcus Werum mit anschließender Diskussion
Dienstag, 15. Dezember 2020 - 10:00 bis 11:00
Interessenten melden sich bitte unter zober(at)gfg-fortbildung.de an.
Es erfolgt dann die Zusendung eines Links zur Zoom-Videokonferenz.
Aus aktuellem Anlaß
und zu unserem großen Bedauern
müssen wir alle Veranstaltungen
bis einschließlich 30. November 2020
absagen.
Das Team der (GFG) mbH
April 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute startet die DWA die Aktion #WirzeigenEinsatz.
Es geht darum, möglichst viele Beschäftigte in der Wasserwirtschaft zu motivieren, an die DWA ein Video zu schicken, in dem sie über die Veränderungen der eigenen Arbeit berichten, die durch Corona ausgelöst wurden. Die Videos werden auf der Homepage der DWA (https://de.dwa.de/de/wir-zeigen-einsatz.html) und im DWA-YouTube-Kanal zu sehen sein. Außerdem wird die DWA sie über Twitter und LinkedIn verbreiten.
Die Idee hinter der Aktion ist, die Bedeutung wasserwirtschaftlicher Berufe hervor zu heben. Der Aufhänger ist Corona und die hierdurch erschwerte Arbeitssituation. Dadurch rücken wasserwirtschaftliche Berufe aber insgesamt in den Fokus.
Wir finden diese Idee sehr gut, wünschen Ihnen viel Spass dabei und gutes Gelingen
Das Team der (GFG) mbH
April 2020
Seit 01. April neuer Geschäftsführer der GFG mbH
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
seit 01.April 2020 habe ich den Geschäftsführerposten der GFG mbH von Dr. Thomas Paulus übernommen. Die Übergabe erfolgt aktuell in außergewöhnlichen Zeiten. Eine persönliche Kontaktaufnahme ist sehr eingeschränkt, Veranstaltungen mit mehreren Personen müssen leider auf bislang unbestimmte Zeit verschoben werden. Wir alle lernen gerade neue Formen der Kommunikation und Organisation. Trotz Webinaren, Video- und Telefonkonferenzen bleibt der persönliche Kontakt gerade auf dem Feld der Gewässerunterhaltung für die GFG mbH essentiell. Ich hoffe die jeweiligen Verantwortlichen in den Gewässernachbarschaften und allen Mitstreitern im Bereich Fortbildung von naturnaher und ökologisch verträglicher Gewässerunterhaltung und -entwicklung schon in absehbarer Zukunft nach und nach auch persönlich kennenzulernen.
Dr. Paulus hat für die GFG mbH Großartiges geleistet und mit dem GFG-Team einen wichtigen Leuchtturm der Fortbildung für Gewässerunterhaltung in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland verankert. Ich freue mich diese Arbeit fortführen und gemeinsam mit Ihnen weiterentwickeln zu dürfen. Die mannigfaltigen und komplexen Aufgaben, die im Bereich Gewässerunterhaltungen auch in den nächsten Jahren auf uns warten, bedürfen differenzierter Lösungsansätze und das Zusammenwirken aller Beteiligten.
Aktuell erreichen Sie mich unter:
info(at)gfg-fortbildung.de
und telefonisch unter 06131-613022
Auf eine gute Zusammenarbeit und mit freundlichen Grüßen
Steffen Zober
Archiv 2018
- Details
Juli 2018
Pressemitteilung Regierungspräsidium Darmstadt
Wiesbaden/Walluf
Pilotprojekt Walluf: Gewässernachbarschaften treffen sich – Ziel ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer

An der Walluf wird Hand angelegt, um sie für Fische wieder passierbar zu machen.
Seit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WWRL) ist der sogenannte gute ökologische Zustand das erklärte Ziel für die hessischen Fließgewässer. Eine wesentliche Voraussetzung für einen solchen Zustand ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer – sowohl flussaufwärts, als auch flussabwärts.
Im Mündungsbereich durchquert die Walluf mehrere Brückenbauwerke, die die Durchgängigkeit beinträchtigen. Aus diesem Grund wurde das Pilotprojekt „Benthos-Pass“ in Kooperation mit der Hochschule RheinMain in Wiesbaden unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Ernesto Ruiz Rodriguez gestartet.
Im Rahmen des Projektes wurden unterhalb eines Brückenbauwerkes Matten festgeschraubt und mit Sohlsubstrat verfüllt, so dass die Durchgängigkeit für Lebewesen – insbesondere der Kleinstlebewesen – wiederhergestellt wird. Durch den losen Einbau des Sohlsubstrates in die Mattenkonstruktion wird auch der „Geschiebe-Transport“ in der Walluf sichergestellt. Der Benthos-Pass hat sich bis jetzt sehr gut bewährt.
Neben dem Benthos-Pass wurde auch die Umgestaltung des Rheinufers im Bereich der Wallufmündung vorgestellt. Klaus-Dieter Aichele von einem Landschafts-architekturbüro konnte in seinem Vortrag anschaulich zeigen, dass die Renaturierung der Wallufmündung nicht nur einen Beitrag zu dem guten Zustand der Walluf leistet, sondern sich auch positiv auf die Naherholung auswirkt.
Weitere Referenten waren Nadine Schneck vom Forschungsinstitut Senckenberg/ Hochschule RheinMain, die den Teilnehmern die Auswertung der Durchgängigkeit von Gewässern bei Straßenkreuzungen näherbrachte und Heiko Trier vom HLNUG, der das Tool „WWRL-Viewer“ zur Lokalisierung von Querbauwerken und verfügbaren Flächen an Gewässern vorgestellt hat.
Die Exkursion an die Walluf hatte nicht nur informativen Charakter, sondern wurde mit dem Motto „Hand in Hand“ genutzt, um eine Sohlschwelle über dem renaturierten Bereich rückzubauen. Durch eine raue Rampe (Steintreppe) wird der ehemals größere Sohlsprung nun für Fische und andere Lebewesen wieder passierbar. Tatkräftige Unterstützung kam dabei nicht nur von den verschiedenen Fachbehörden, sondern auch von Dr. Thomas Paulus, dem Leiter der Gesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung und Prof. Dr.-Ing. Rodriguez inklusive seinen mitgereisten Helfern.
Beide Projekte sind wichtige Bausteine aus dem Gewässerentwicklungskonzept für die Walluf, das in enger Zusammenarbeit mit den Anrainerkommunen Walluf, Eltville und Schlangenbad aufgestellt wurde. In diesem Gewässerentwicklungskonzept werden die Maßnahme, die für die Zielerreichung nach WRRL umgesetzt werden müssen, gebündelt und steckbriefartig vorgestellt.
Februar 2018
Mitteilung
Gewässeranlieger - Flyer nun auch auf englisch ...
Januar 2018
Pressemitteilung
Naturnahe Bäche und Flüsse in Ortslagen - neue Broschüre für die Gewässerunterhaltungspflichtigen und Interessierte
Archiv 2017
- Details
Oktober 2017
Pressemitteilung
Gewässernachbarschaftsveranstaltung am 28.09.2017 der Gewässernachbarschaften Rheingau, östlicher Taunus, Vordertaunus in Hofheim
Mindestwasserführung und ökologisch verträgliche Wasserentnahmen an Fließgewässern
Im März 2017 wurde die „Regelung über den in einem Fließgewässer zu belassenden Mindestabfluss bei der Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser“ per Erlass eingeführt.
In dicht besiedelten Gebieten besteht ein erheblicher Nutzungsdruck auf die Gewässer durch Wasserentnahmen. Für die Wasserbehörden ist die Sicherstellung einer ökologisch verträglichen Gewässerbewirtschaftung auch aufgrund der geltenden Gesetzeslage eine große Herausforderung.
Wie mit dieser Herausforderung umgegangen werden kann, wo sich Schwierigkeiten auftun und wie die gesetzlichen Vorgaben lauten, wurde auf dieser sehr gut besuchten Veranstaltung vorgestellt. Es gab hierzu Vorträge der Unteren Wasserbehörde MTK, des Ingenieurbüros Brandt, Gerdes, Sitzmann und der Oberen Wasserbehörde (RPAU Wiesbaden). Die Begrüßungsworte zu dieser Veranstaltung sprach die Kreisbeigeordnete Madlen Overdick.
![]() |
![]() |
![]() |
Die Vorträge und das Programm können unter diesem Link eingesehen werden:
GN Rheingau, GN Vordertaunus, GN Östlicher Taunus 2017
Mai 2017
Hochwasservorsorge am Gewässer
nach den Hochwasser- und Starkregenereignissen im Mai und Juni 2016 wurde viel darüber diskutiert, wodurch die hohen Schäden verursacht wurden und wie wir es für die Zukunft besser machen können. Ein wesentliches Thema war die Gewässerunterhaltung. Speziell dazu hat sich auch die Wasserwirtschafts-verwaltung Gedanken gemacht und die Ergebnisse in der vorliegenden Broschüre „Hochwasservorsorge am Gewässer“ dargestellt. Sie richtet sich nicht nur an die Fachleute in den Städten, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden, sondern vor allem auch an die politisch Verantwortlichen und Entscheidungsträger in den Kommunen. (siehe auch: Hörfunkbeitrag Deutschlandfunk vom 15.8.2017)
Februar 2017
Gewässer-Nachbarschaft Kinzig am 28.9.2016
(Auszug aus DWA-Jahrbuch 2017)
Archiv 2016
- Details
August 2016
20 Jahre GFG mbH - Gewässer-Nachbarschaften in Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
Am 19. Oktober 1995 fand die erste Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH mit Sitz in Mainz statt. Hierzu trafen sich die Vertreter des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), der nach der Fusion mit der Abwassertechnischen Vereinigung in die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) e.V. überging.
Herr Dr.-Ing. Joachim Renner, Wuppertal, Präsident des DVWK und Herr Ministerialrat Otto Malek, Berlin, Vizepräsident des DVWK, verhandelten vor Dr. jur. Rudolf Kirstgen, Bonn, die Gesellschaftsgründung. Gleichzeitig wurde Dr. rer. nat. Thomas Paulus, Mainz, zum Geschäftsführer ernannt. Im folgenden Jahr kam Dipl. Geogr. Werner Herget hinzu und ab 2005 Frau Christa Hein.
Ziel der in Gründung befindlichen gemeinnützigen Gesellschaft sollte die Durchführung und Koordinierung der Fortbildung zur ökologisch orientierten Gewässerpflege sowie Fortbildung im Bereich der Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung sein. Dazu hatten die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz im Vorfeld erklärt, der GFG mbH den Auftrag zu erteilen, sie mit der Konzeption, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten der kommunalen Unterhaltungspflichtigen zu beauftragen.
Der DVWK stellte das notwenige Stammkapital von 50.000,-- DM zur Verfügung. Die Länder vereinbarten, die für den Betrieb der Gesellschaft notwendigen Mittel zu erbringen.
Während der Aufbauphase im ersten Jahr mussten geeignete Büroräume gefunden, Büroausstattung und technische Geräte angeschafft werden. Es wurden erste Konzepte für Schulungsunterlagen zur ökologischen Gewässerpflege und Unterhaltung erarbeitet. In Folge konnten im Jahr 1996 erste Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche stattfinden. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Fachkollegen der behördlichen Wasserwirtschaft organisiert.
Abb.1: Im Rahmen einer Busexkursion entlang der Isenach von der Quelle im Pfälzer Wald bis zur Mündung in den Rhein wurden verschiedene Renaturierungsmaßnahmen und Hochwasserschutzanlagen besichtigt. (Foto: Thomas Paulus)
Das Konzept der Veranstaltungen war einfach: am Vormittag sollten theoretische Kenntnisse vermittelt werden, am Nachmittag standen Exkursion, Übungen, Demonstrationen, Baustellenbesichtigungen u. v. m. auf dem Programm. Insbesondere sollten die zuständigen Vertreter der Kommunen Gelegenheit bekommen sich mit den Kollegen der jeweiligen Nachbargemeinde auszutauschen. Erstmals wurde eine Betrachtung in der Praxis angewandt, die flussgebietsbezogen war. Einzugsgebiete wurden definiert und die angrenzenden Unterhaltungspflichtigen zu den entsprechenden Veranstaltungen eingeladen. Dies führte zu Beginn häufig zu Irritationen, da übergreifende Zuständigkeiten außerhalb von Landkreisen, Regierungspräsidien und ähnlich behördlichen Strukturen ungewohnt waren.
In zwanzig Jahren hat das Team der GFG mbH zusammen mit einem Netzwerk von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie der Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltungen insgesamt 597 Gewässer-Nachbarschaftsveranstaltungen durchgeführt.
Abb.2: Renaturierungen und Umgestaltungen von alten Wehranlagen beeinflussen direkt die regionale Fischfauna. Das kann anhand von Elektrobefischungen gezeigt werden. (Foto: Thomas Paulus)
Im Jahr 1996 wurde mit zwei Veranstaltungen gestartet. Seit dem Beitritt des Saarlandes im Jahr 2009 finden bis 2015 durchschnittlich ca. 35 Veranstaltungen pro Jahr statt. Die GFG organisiert in 19 rheinland-pfälzischen, 21 hessischen und 4 saarländischen Einzugsgebieten jährliche Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche. Zielgruppe der kostenlosen Tagungen sind insbesondere das Fachpersonal der zuständigen unterhaltungspflichtigen Kreise, Städte und Gemeinden, Vertreter der Fach- und Aufsichtsbehörden, Wasser- und Bodenverbände, Naturschutzgruppen, Bachpaten und andere Interessierte. In den Nachbarschaften wird seit langem die Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie seit 2000 von der EG-WRRL gefordert wird, vorgelebt.
Abb.3: Nur vor Ort kann man sich einen realistischen Eindruck von Umgestaltungsmaßnahmen an Gewässern machen. (Foto: Thomas Paulus)
Insgesamt konnte die GFG mbH in 20 Jahren mehr als 20.000 Personen zu den verschieden Themen schulen. Die Themenvielfalt spiegelt sich u. a. auch in den umfangreichen Schulungsunterlagen wieder. Die GFG mbH erarbeitete diverse Broschüren, Faltblätter und Poster wie Neophyten – gebietsfremde Pflanzen an Fließgewässern, Ufergehölze und moderne Gehölzpflege, Sohlenerosion und Auenauflandung, ökologisch verträgliche Unterhaltung von Gräben, Gewässerunterhaltung in Schutzgebieten, Erlensterben, Randstreifen und Gewässerentwicklungskorridore an Fleißgewässern, strukturelle Verbesserung an Gewässern für Fische, Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit, Kreuzungsbauwerke an Gewässern und Informationen für Gewässeranlieger.
Abb.4: Auch am Main und seinen Nebengewässern konnten beispielhafte Maßnahmen, wie die Aufweitung der Rodau-Mündung im Rahmen diverser GN-Veranstaltungen vorgestellt werden. Die Exkursion erfolgte mit dem Schiff. (Foto: Thomas Paulus)
Außerdem wurden diverse Themen als Mustervorträge einwickelt wie z. B. Grundsätze und Methoden naturnaher Gewässerunter-haltung, modifizierte und genehmigungsfreie Unterhaltungsmaßnahmen, Durchführung einer Gewässerschau, Gewässerentwicklung in urbanen Gebieten, Bedeutung von Biber, Bisam und Nutria in der Gewässerunterhaltung, Gewässerunterhaltung und vorsorgender Hochwasserschutz, Unterhaltung von Fließgewässer im Flachland, aquatische Wirbellosenfauna unserer Fließgewässer – Indikatoren für ökologischen Zustand der Fließgewässertypen.
Abb.5 links: Die historische Entwicklung eines Klammtals im Ohmtal in Mittelhessenentpuppt sich bei genauer Analyseals ehemaliger Hohlweg. (Foto: Thomas Paulus)
Abb.6 rechts: Während der Exkursionen besteht für die Teilnehmer/innen ausreichend Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen/innen. (Foto: Thomas Paulus)
Abb.7: Vielfach werden die am Vormittag vorgestellten und diskutierten Planungen am Nachmittag besucht. Im Bauzustand kann man sich einen guten Eindruck von umgesetzten Strukturverbesserungen machen. (Foto: Thomas Paulus)
Thomas Paulus, Dezember 2015, WH
im April 2016 Presseerklärung
Frauenlobplatz 2
55118 Mainz
fon 06131 – 613021
fax 06131 – 613135
Homepage: www.gfg-fortbildung.de
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mainz, im April 2016
Neues Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz
im handlichen Taschenfomat
Bei der Bewirtschaftung der natürlichen Wasserresourcen (Fließgewässer und Grundwasser) geht es heute hauptsächlich darum, Wasser für den Menschen als das wichtigste Lebensmittel zu sichern, ihn vor Hochwasser zu schützen sowie Gewässer und Wasser für den Naturhaushalt als Lebensraum für Tier und Pflanzen nachhaltig zu erhalten und zu entwickeln. Seit dem 1. März 2010 gilt das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, in dem im Rahmen der Föderalismusreform das Wasserrecht in Deutschland erstmals einheitlich geregelt wird. Den Ländern bleibt hierbei aber vielfach Spielraum für eigene Gestaltungen und Regelungen, insbesondere auch um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
Das neue Landeswassergesetz (LWG) Rheinland-Pfalz ist inhaltlich und systematisch an das WHG angepasst, ergänzt aber auch da, wo landesspezifische Besonderheiten eine Präzisierung erfordern. Dabei soll z. B. der Hochwasserschutz weiter verbessert werden. Aber auch der Schutz des Trinkwassers vor negativen Auswirkungen des Fracking sowie die Festlegung von Gewässerrandstreifen in Kooperation mit den Grundstückseigentümern und Nutzern werden geregelt. Die Qualität und Sicherung des Wassers als hohes Gut genießt oberste Priorität. Die öffentliche Trinkwasserversorgung wird grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungen bevorzugt. Zusätzlich ist eine umfassende Bürgerbeteiligung – wie bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – vorgesehen.
Mit dem vorliegenden handlichen Sonderdruck des neuen Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz, das seit dem 30. Juli 2015 in Kraft ist, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben sich jederzeit und überall über neue gesetzliche Regelungen zu informieren. Wir hoffen damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Unterhaltungspflichtigen, der Wasser- und Naturschutzbehörden sowie der Forst- und Landwirtschaftsverwaltung bei ihren anspruchsvollen Aufgaben zu unterstützen.
Die 66-seitige, handliche Taschenbroschüre kann kostenlos bei den Herausgebern, dem DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland oder bei der Gemeinnützigen Forbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH angefordert werden.
Archiv 2015
- Details
Dezember 2015
Gesetzgebung zu Uferrandstreifen
November 2015
BROSCHUERE_WASSERWIRTSCHAFT_BIOLOGISCHE_VIELFALT
Archiv 2014
- Details
22. Juni 2014
Herkulesstauden entlang der Wied werden von der Unteren Wasserbehörde bekämpft
Veröffentlicht am 24. Juli 2013 von Landkreis Neuwied
KREIS NEUWIED – Herkulesstauden entlang der Wied werden von der Unteren Wasserbehörde bekämpft – Hans Wittlich aus Waldbreitbach entwickelte Spezialwerkzeug - Einzelne gebietsfremde invasive Pflanzen verdrängen heimische Tier- und Pflanzenarten. Besonders entlang der Fließgewässer mit den angrenzenden Talauen finden die gebietsfremden Pflanzenarten gute bis sehr gute Standortbedingungen, so dass sie sich ausbreiten und die noch vorhandenen standorttypischen Bestände verdrängen. Über die Fluss- und Bachtäler erfolgt auch die weitere Ausbreitung bis in die Wälder hinein. Rainer Jodes von der Unteren Wasserbehörde erläutert: "Die Herkulesstaude ist eine von mehreren eingeschleppten Pflanzenarten, sie verdrängen die heimische Flora und können Bachtäler und ungenutzte Brachen vollends für sich einnehmen. Dabei stellt die Pflanze aus dem Kaukasus zusätzlich gesundheitlich eine Gefahr dar. Die Pflanzensäfte setzen bei Berührung die natürlichen Sonnenschutzfunktionen der Haut herab, so dass es zu Verbrennungen kommen kann. Die Kreisverwaltung warnt daher vor unachtsamen Umgang mit dieser Pflanze. Die Art ist nicht zu verkennen. Sie
wird bis zu vier Meter hoch, hat bis zu 10 cm dicke Stängel, riesige, eingeschnittene Blätter und mehrere Dolden mit einem Durchmesser bis zu 50 cm." Da die Pflanze an bestimmten Standorten eine Gefahr für Personen darstellt, sieht sich die Kreisverwaltung in der Pflicht, entlang den Gewässern für die die Untere Wasserbehörde gewässerunterhaltspflichtig ist, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Bekämpfung von Einzelpflanzen und meist noch kleineren Beständen erfolgt mittels mechanischer Methoden oder dem Einsatz von Herbiziden. Insbesondere durch den gezielten Einsatz von synthetischen Spritzmitteln in Kombination mit dem Abschlagen der Blüten konnte die Herkulesstaude bereits dezimiert werden.
Allerdings hat das große Hochwasser im Januar 2011 Samen der Herkulesstaude auf den Auenflächen an der Wied weitflächig verteilt, wo jetzt zahlreiche Jungpflanzen keimen.
Da passt es, dass vor einigen Wochen Hans Wittlich aus Waldbreitbach der Kreisverwaltung ein selbst entwickeltes Gerät vorgestellt hat, mit dem die Wurzelrüben gerade dieser Jungpflanzen einfach und schnell ausgestochen werden können. Bei dem Gerät handelt es sich um die Weiterentwicklung und speziell auf die Entfernung von Neophyten Jungpflanzen konzipierten Gartenkralle. In einem von der Kreisverwaltung finanzierten Versuchsprojekt konnte Wittlich die Jungpflanzen auf der gesamten Wiedstrecke in der Verbandsgemeinde Waldbreitbach beseitigen. Parallel werden zurzeit die bekannten "Altbestände" an der Wied bekämpft, um den Nachschub der Samen zu reduzieren, zum Beispiel an der Kläranlage in Oberhoppen oder bei Nodhausen.
Nach dem erfolgreichen Pilotversuch sollen ab dem kommenden Jahr die Arbeiten auf den Holzbach ausgeweitet werden; außerdem will die Kreisverwaltung Gespräche mit den oberliegenden Kreisen und den Verbandsgemeinden über eine Beteiligung an der systematischen Bekämpfung der Staude führen. Dann soll auch beim Land ein Antrag auf Förderung aus Mitteln der "Aktion Blau" gestellt werden. "Wir haben aber auch nach Wegen gesucht, wie möglichst effektiv gegen diese für die Bevölkerung gefährliche Neophytenart vorgegangen werden kann", so Achim Hallerbach, 1. Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent: "Ich konnte mich vor Ort überzeugen, dass Herr Wittlich eine Lösung mit seinem Gerät aufgezeigt hat, damit den Pflanzen Einhalt geboten werden kann. In einigen Bereichen entlang der Wied hat Herr Wittlich mit Hilfe seines Gerätes schon ganze Arbeit geleistet, wir werden auch nächstes Jahr in diesem Bereich die Bekämpfung der Herkulesstaude nachhalten."
Für die Neophytenbekämpfung ist grundsätzlich das Land zuständig. Spezialgesetzlich gibt es daneben verschiedene andere Behörden auf verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die gesetzlich gefordert sind, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung gebietsfremder invasiver Pflanzen durchzuführen, wie Forstverwaltung, die Kommunen und die Straßenbauverwaltung. "Im Rahmen der gesetzlichen Gewässerunterhaltungspflicht wird die Untere Wasserbehörde tätig, aber wir dürfen nicht vergessen, dass die Naturschutzverbände wie der ANUAL e.V. im Asbacher Land oder die NABU-Ortsgruppen wertvolle Hilfe bei der Neophytenbekämpfung leisten. Nur durch dieses ehrenamtliche Engagement kann es gelingen, dass die Bekämpfung der Herkulesstaude Erfolg versprechend ist und eine weitere Ausbreitung über die Fluss-gebietsauen verhindert wird", erläutert Ina Heidelbach, Leiterin des Umweltreferates. "Wir werden drei Geräte zur Herkulesstaudenbekämpfung von Herrn Wittlich erwerben und diese den Umweltverbänden für Ihre Bekämpfungsaktionen leihweise zur Verfügung stellen, so möchten wir seitens des Kreises die Anstrengungen im Kampf gegen die Neophyten unterstützen als kleiner Dank für dieses anerkennenswerte Engagement," dankt Achim Hallerbach den einzelnen Akteuren im Landkreis.
Ansprechpartner für das Ausleihen der Geräte: Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied ist Rainer Jodes, Telefon 02631/803-381, Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Archiv 2013
- Details
21. November 2013
Neuer Bewohner im „Mosellum“
Die Ausstellung der Unter-Wasser-Welt im „Mosellum-Erlebniswelt-Fischpass Koblenz“ ist um eine Attraktion reicher. In der Themenwelt „Ufer“ darf nunmehr ein präparierter europäischer Biber angefasst werden.
Das „Mosellum – Erlebniswelt Fischpass Koblenz“ steht Schulklassen aller Altersklassen als außerschulischer Lernort zur Verfügung. Dort kann das Moseltal mit seiner vielfältigen Flora und Fauna anschaulich anhand interaktiver Ausstellungsstücke erlebt werden. Der Lebensraum Mosel schließt die Nebengewässer und deren Auen mit ein. Ein wichtiger Bestandteil dieser Artengemeinschaft ist auch der europäische Biber, der im Eingangsbereich neben den übrigen seltenen Tier- und Pflanzenarten der Mosel angesprochen wird.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Ausstellung soll insbesondere jungen Besucherinnen und Besuchern des „Blauen Klassenzimmers“ die Ausstellung der Unter-Wasser-Welt anhand interaktiver Ausstellungsstücke anschaulich näher gebracht werden. Anhand des Präparates, das den Biber neben einem gefällten Weidenstumpf mit den charakteristischen Nagespuren zeigt, sollen die Besucher/innen interaktiv die Lebensgewohnheiten dieser nachtaktiven Tiere kennenlernen. Es ist den Besucher/innen ausdrücklich erlaubt, z. B. das sehr weiche Fell, den beschuppten Schwanz (Kelle) und die orange-gelben Schneidezähne anzufassen.
Der Biber, der gemäß Bundesnaturschutzverordnung eine vom Aussterben bedrohte und naturschutzrechtlich streng geschützte Tierart ist, soll auch in Rheinland-Pfalz wieder heimisch werden. Dazu hat das Land ein „Artenschutzprojekt Biber“ aufgelegt. Heute kommt der Biber bereits in verschiedenen Landesregionen, wie der Eifel, Hunsrück und Vorderpfalz (an der oberen Mosel, der Nahe, Schwarzbach und Blies sowie an den Nebengewässern des Rheins) wieder vor und leistet seine Dienste an Bächen und Flüssen als „Landschaftsplaner“, indem er die ursprünglich naturfern ausgebauten Gewässer durch den Bau von Dämmen und Stauungen wieder „renaturiert“.
Der Biber im Mosellum ist ein Totfund aus dem Bundesland Brandenburg und wurde dort vermutlich durch eine Schiffsschraube tödlich verletzt. Er wurde vom Land Brandenburg kostenfrei als Ausstellungsstück für das Mosellum zur Verfügung gestellt. Präparierung und Aufstellung erfolgten im Auftrag der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft Koblenz gemeinsam mit der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH, die das Land bei der Bewerbung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes des Mosellums unterstützt.
Weitergehende Informationen zum Biber als interaktives Ausstellungsobjekt im „Mosellum“:
Der europäische Biber war in Deutschland nahezu ausgerottet. Mit Beginn der Wiederansiedlungsmaßnahmen, z. B. in Bayern, Hessen und Saarland oder Belgien und Frankreich, in den 1970-1990er-Jahren erobert er wieder seine ursprünglichen Lebensräume in naturnahen Fluss- und Bachlandschaften. Rheinland-Pfalz hat auf eine aktive Wiederbesiedlung verzichtet und setzt auf eine natürliche Ausbreitung. Mittlerweile kommt der Biber in verschiedenen Landesregionen, wie der Eifel (Hocheifel, obere Mosel), Hunsrück (Nahe) und Vorderpfalz (Schwarzbach und Blies sowie an den Nebengewässern des Rheins) wieder vor. Dort ist er durch Auswanderungen aus dem Elsass und der südlichen Landesgrenze wieder vereinzelt anzutreffen.
Die Nebengewässer der Mosel, insbesondere die Eifelzuflüsse bieten dem Biber aufgrund der naturnahen Strukturen geeignete Lebensräume. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Bibervorkommen in der oberen Eifel stetig wachsen.
Der Biber, der gemäß Bundesnaturschutzverordnung eine vom Aussterben bedrohte und naturschutzrechtlich streng geschützte Tierart ist, soll auch in Rheinland-Pfalz wieder heimisch werden. Dazu hat das Land ein „Artenschutzprojekt Biber“ aufgelegt. Seit ca. 1840 gilt der Biber - 2 - in Rheinland-Pfalz als ausgestorben. Erst seit 1976 unterliegt er nicht mehr dem Jagdrecht. Er darf entsprechend nicht mehr gejagt werden und die Zerstörung seiner Bauten wie Dämme und Biberburgen ist untersagt. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Bejagung werden nur zum Zwecke der Forschung und der Lehre erteilt.
Biber leben in der Regel als Familien mit 2-3 Jungtieren zusammen in einem Revier. Mit etwa 3 Jahren wandern die Jungtiere aus dem elterlichen Revier ab und besiedeln so neue Bereiche. Die bis 1,3 m langen Tiere können ca. 15-17 Jahre alt werden und ein Gewicht von ca. 35 kg erreichen. Das größte europäische Nagetier ist mit seinem stromlinienförmigen Körper perfekt an das Leben im Wasser angepasst. Als reiner Vegetarier ernährt sich der Biber im Sommer von krautigen Pflanzen und im Winter von der Rinde der Uferbäume. So trägt er u. a. dazu bei, dass sich die Ufergehölze erneuern.
Der Biber erobert ehemals besiedelte Gebiete wieder zurück. Die von uns Menschen in den letzten Jahrzehnten begradigten Bäche und Flüsse werden von ihm als Landschaftsplaner durch den Bau von Dämmen und Stauungen wieder „renaturiert“. Durch den Aufstau der Gewässer verändert er die Landschaft. Seine Hauptaktivität liegt in einem etwa 10 m breiten Streifen entlang der Bäche. Mit steigender Besiedlungsdichte ist zu erwarten, dass die Konflikte mit Landnutzern zunehmen werden. Konflikte können dort auftreten, wo die menschlichen Nutzungen der Gewässer sehr nahe an die Ufer heranreichen.
Im Januar 2013
Pressemitteilung Kreuzungsbauwerke