Archiv 2016
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August 2016
20 Jahre GFG mbH - Gewässer-Nachbarschaften in Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland
Am 19. Oktober 1995 fand die erste Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH mit Sitz in Mainz statt. Hierzu trafen sich die Vertreter des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK), der nach der Fusion mit der Abwassertechnischen Vereinigung in die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) e.V. überging.
Herr Dr.-Ing. Joachim Renner, Wuppertal, Präsident des DVWK und Herr Ministerialrat Otto Malek, Berlin, Vizepräsident des DVWK, verhandelten vor Dr. jur. Rudolf Kirstgen, Bonn, die Gesellschaftsgründung. Gleichzeitig wurde Dr. rer. nat. Thomas Paulus, Mainz, zum Geschäftsführer ernannt. Im folgenden Jahr kam Dipl. Geogr. Werner Herget hinzu und ab 2005 Frau Christa Hein.
Ziel der in Gründung befindlichen gemeinnützigen Gesellschaft sollte die Durchführung und Koordinierung der Fortbildung zur ökologisch orientierten Gewässerpflege sowie Fortbildung im Bereich der Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung sein. Dazu hatten die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz im Vorfeld erklärt, der GFG mbH den Auftrag zu erteilen, sie mit der Konzeption, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten der kommunalen Unterhaltungspflichtigen zu beauftragen.
Der DVWK stellte das notwenige Stammkapital von 50.000,-- DM zur Verfügung. Die Länder vereinbarten, die für den Betrieb der Gesellschaft notwendigen Mittel zu erbringen.
Während der Aufbauphase im ersten Jahr mussten geeignete Büroräume gefunden, Büroausstattung und technische Geräte angeschafft werden. Es wurden erste Konzepte für Schulungsunterlagen zur ökologischen Gewässerpflege und Unterhaltung erarbeitet. In Folge konnten im Jahr 1996 erste Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche stattfinden. Diese wurden in Zusammenarbeit mit Fachkollegen der behördlichen Wasserwirtschaft organisiert.
Abb.1: Im Rahmen einer Busexkursion entlang der Isenach von der Quelle im Pfälzer Wald bis zur Mündung in den Rhein wurden verschiedene Renaturierungsmaßnahmen und Hochwasserschutzanlagen besichtigt. (Foto: Thomas Paulus)
Das Konzept der Veranstaltungen war einfach: am Vormittag sollten theoretische Kenntnisse vermittelt werden, am Nachmittag standen Exkursion, Übungen, Demonstrationen, Baustellenbesichtigungen u. v. m. auf dem Programm. Insbesondere sollten die zuständigen Vertreter der Kommunen Gelegenheit bekommen sich mit den Kollegen der jeweiligen Nachbargemeinde auszutauschen. Erstmals wurde eine Betrachtung in der Praxis angewandt, die flussgebietsbezogen war. Einzugsgebiete wurden definiert und die angrenzenden Unterhaltungspflichtigen zu den entsprechenden Veranstaltungen eingeladen. Dies führte zu Beginn häufig zu Irritationen, da übergreifende Zuständigkeiten außerhalb von Landkreisen, Regierungspräsidien und ähnlich behördlichen Strukturen ungewohnt waren.
In zwanzig Jahren hat das Team der GFG mbH zusammen mit einem Netzwerk von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie der Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltungen insgesamt 597 Gewässer-Nachbarschaftsveranstaltungen durchgeführt.
Abb.2: Renaturierungen und Umgestaltungen von alten Wehranlagen beeinflussen direkt die regionale Fischfauna. Das kann anhand von Elektrobefischungen gezeigt werden. (Foto: Thomas Paulus)
Im Jahr 1996 wurde mit zwei Veranstaltungen gestartet. Seit dem Beitritt des Saarlandes im Jahr 2009 finden bis 2015 durchschnittlich ca. 35 Veranstaltungen pro Jahr statt. Die GFG organisiert in 19 rheinland-pfälzischen, 21 hessischen und 4 saarländischen Einzugsgebieten jährliche Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausche. Zielgruppe der kostenlosen Tagungen sind insbesondere das Fachpersonal der zuständigen unterhaltungspflichtigen Kreise, Städte und Gemeinden, Vertreter der Fach- und Aufsichtsbehörden, Wasser- und Bodenverbände, Naturschutzgruppen, Bachpaten und andere Interessierte. In den Nachbarschaften wird seit langem die Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie seit 2000 von der EG-WRRL gefordert wird, vorgelebt.
Abb.3: Nur vor Ort kann man sich einen realistischen Eindruck von Umgestaltungsmaßnahmen an Gewässern machen. (Foto: Thomas Paulus)
Insgesamt konnte die GFG mbH in 20 Jahren mehr als 20.000 Personen zu den verschieden Themen schulen. Die Themenvielfalt spiegelt sich u. a. auch in den umfangreichen Schulungsunterlagen wieder. Die GFG mbH erarbeitete diverse Broschüren, Faltblätter und Poster wie Neophyten – gebietsfremde Pflanzen an Fließgewässern, Ufergehölze und moderne Gehölzpflege, Sohlenerosion und Auenauflandung, ökologisch verträgliche Unterhaltung von Gräben, Gewässerunterhaltung in Schutzgebieten, Erlensterben, Randstreifen und Gewässerentwicklungskorridore an Fleißgewässern, strukturelle Verbesserung an Gewässern für Fische, Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit, Kreuzungsbauwerke an Gewässern und Informationen für Gewässeranlieger.
Abb.4: Auch am Main und seinen Nebengewässern konnten beispielhafte Maßnahmen, wie die Aufweitung der Rodau-Mündung im Rahmen diverser GN-Veranstaltungen vorgestellt werden. Die Exkursion erfolgte mit dem Schiff. (Foto: Thomas Paulus)
Außerdem wurden diverse Themen als Mustervorträge einwickelt wie z. B. Grundsätze und Methoden naturnaher Gewässerunter-haltung, modifizierte und genehmigungsfreie Unterhaltungsmaßnahmen, Durchführung einer Gewässerschau, Gewässerentwicklung in urbanen Gebieten, Bedeutung von Biber, Bisam und Nutria in der Gewässerunterhaltung, Gewässerunterhaltung und vorsorgender Hochwasserschutz, Unterhaltung von Fließgewässer im Flachland, aquatische Wirbellosenfauna unserer Fließgewässer – Indikatoren für ökologischen Zustand der Fließgewässertypen.
Abb.5 links: Die historische Entwicklung eines Klammtals im Ohmtal in Mittelhessenentpuppt sich bei genauer Analyseals ehemaliger Hohlweg. (Foto: Thomas Paulus)
Abb.6 rechts: Während der Exkursionen besteht für die Teilnehmer/innen ausreichend Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen/innen. (Foto: Thomas Paulus)
Abb.7: Vielfach werden die am Vormittag vorgestellten und diskutierten Planungen am Nachmittag besucht. Im Bauzustand kann man sich einen guten Eindruck von umgesetzten Strukturverbesserungen machen. (Foto: Thomas Paulus)
Thomas Paulus, Dezember 2015, WH
im April 2016 Presseerklärung
Frauenlobplatz 2
55118 Mainz
fon 06131 – 613021
fax 06131 – 613135
Homepage: www.gfg-fortbildung.de
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mainz, im April 2016
Neues Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz
im handlichen Taschenfomat
Bei der Bewirtschaftung der natürlichen Wasserresourcen (Fließgewässer und Grundwasser) geht es heute hauptsächlich darum, Wasser für den Menschen als das wichtigste Lebensmittel zu sichern, ihn vor Hochwasser zu schützen sowie Gewässer und Wasser für den Naturhaushalt als Lebensraum für Tier und Pflanzen nachhaltig zu erhalten und zu entwickeln. Seit dem 1. März 2010 gilt das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, in dem im Rahmen der Föderalismusreform das Wasserrecht in Deutschland erstmals einheitlich geregelt wird. Den Ländern bleibt hierbei aber vielfach Spielraum für eigene Gestaltungen und Regelungen, insbesondere auch um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
Das neue Landeswassergesetz (LWG) Rheinland-Pfalz ist inhaltlich und systematisch an das WHG angepasst, ergänzt aber auch da, wo landesspezifische Besonderheiten eine Präzisierung erfordern. Dabei soll z. B. der Hochwasserschutz weiter verbessert werden. Aber auch der Schutz des Trinkwassers vor negativen Auswirkungen des Fracking sowie die Festlegung von Gewässerrandstreifen in Kooperation mit den Grundstückseigentümern und Nutzern werden geregelt. Die Qualität und Sicherung des Wassers als hohes Gut genießt oberste Priorität. Die öffentliche Trinkwasserversorgung wird grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungen bevorzugt. Zusätzlich ist eine umfassende Bürgerbeteiligung – wie bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie – vorgesehen.
Mit dem vorliegenden handlichen Sonderdruck des neuen Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz, das seit dem 30. Juli 2015 in Kraft ist, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben sich jederzeit und überall über neue gesetzliche Regelungen zu informieren. Wir hoffen damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Unterhaltungspflichtigen, der Wasser- und Naturschutzbehörden sowie der Forst- und Landwirtschaftsverwaltung bei ihren anspruchsvollen Aufgaben zu unterstützen.
Die 66-seitige, handliche Taschenbroschüre kann kostenlos bei den Herausgebern, dem DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland oder bei der Gemeinnützigen Forbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH angefordert werden.
Archiv 2015
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Dezember 2015
Gesetzgebung zu Uferrandstreifen
November 2015
BROSCHUERE_WASSERWIRTSCHAFT_BIOLOGISCHE_VIELFALT
Archiv 2014
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22. Juni 2014
Herkulesstauden entlang der Wied werden von der Unteren Wasserbehörde bekämpft
Veröffentlicht am 24. Juli 2013 von Landkreis Neuwied
KREIS NEUWIED – Herkulesstauden entlang der Wied werden von der Unteren Wasserbehörde bekämpft – Hans Wittlich aus Waldbreitbach entwickelte Spezialwerkzeug - Einzelne gebietsfremde invasive Pflanzen verdrängen heimische Tier- und Pflanzenarten. Besonders entlang der Fließgewässer mit den angrenzenden Talauen finden die gebietsfremden Pflanzenarten gute bis sehr gute Standortbedingungen, so dass sie sich ausbreiten und die noch vorhandenen standorttypischen Bestände verdrängen. Über die Fluss- und Bachtäler erfolgt auch die weitere Ausbreitung bis in die Wälder hinein. Rainer Jodes von der Unteren Wasserbehörde erläutert: "Die Herkulesstaude ist eine von mehreren eingeschleppten Pflanzenarten, sie verdrängen die heimische Flora und können Bachtäler und ungenutzte Brachen vollends für sich einnehmen. Dabei stellt die Pflanze aus dem Kaukasus zusätzlich gesundheitlich eine Gefahr dar. Die Pflanzensäfte setzen bei Berührung die natürlichen Sonnenschutzfunktionen der Haut herab, so dass es zu Verbrennungen kommen kann. Die Kreisverwaltung warnt daher vor unachtsamen Umgang mit dieser Pflanze. Die Art ist nicht zu verkennen. Sie
wird bis zu vier Meter hoch, hat bis zu 10 cm dicke Stängel, riesige, eingeschnittene Blätter und mehrere Dolden mit einem Durchmesser bis zu 50 cm." Da die Pflanze an bestimmten Standorten eine Gefahr für Personen darstellt, sieht sich die Kreisverwaltung in der Pflicht, entlang den Gewässern für die die Untere Wasserbehörde gewässerunterhaltspflichtig ist, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Bekämpfung von Einzelpflanzen und meist noch kleineren Beständen erfolgt mittels mechanischer Methoden oder dem Einsatz von Herbiziden. Insbesondere durch den gezielten Einsatz von synthetischen Spritzmitteln in Kombination mit dem Abschlagen der Blüten konnte die Herkulesstaude bereits dezimiert werden.
Allerdings hat das große Hochwasser im Januar 2011 Samen der Herkulesstaude auf den Auenflächen an der Wied weitflächig verteilt, wo jetzt zahlreiche Jungpflanzen keimen.
Da passt es, dass vor einigen Wochen Hans Wittlich aus Waldbreitbach der Kreisverwaltung ein selbst entwickeltes Gerät vorgestellt hat, mit dem die Wurzelrüben gerade dieser Jungpflanzen einfach und schnell ausgestochen werden können. Bei dem Gerät handelt es sich um die Weiterentwicklung und speziell auf die Entfernung von Neophyten Jungpflanzen konzipierten Gartenkralle. In einem von der Kreisverwaltung finanzierten Versuchsprojekt konnte Wittlich die Jungpflanzen auf der gesamten Wiedstrecke in der Verbandsgemeinde Waldbreitbach beseitigen. Parallel werden zurzeit die bekannten "Altbestände" an der Wied bekämpft, um den Nachschub der Samen zu reduzieren, zum Beispiel an der Kläranlage in Oberhoppen oder bei Nodhausen.
Nach dem erfolgreichen Pilotversuch sollen ab dem kommenden Jahr die Arbeiten auf den Holzbach ausgeweitet werden; außerdem will die Kreisverwaltung Gespräche mit den oberliegenden Kreisen und den Verbandsgemeinden über eine Beteiligung an der systematischen Bekämpfung der Staude führen. Dann soll auch beim Land ein Antrag auf Förderung aus Mitteln der "Aktion Blau" gestellt werden. "Wir haben aber auch nach Wegen gesucht, wie möglichst effektiv gegen diese für die Bevölkerung gefährliche Neophytenart vorgegangen werden kann", so Achim Hallerbach, 1. Kreisbeigeordneter und Umweltdezernent: "Ich konnte mich vor Ort überzeugen, dass Herr Wittlich eine Lösung mit seinem Gerät aufgezeigt hat, damit den Pflanzen Einhalt geboten werden kann. In einigen Bereichen entlang der Wied hat Herr Wittlich mit Hilfe seines Gerätes schon ganze Arbeit geleistet, wir werden auch nächstes Jahr in diesem Bereich die Bekämpfung der Herkulesstaude nachhalten."
Für die Neophytenbekämpfung ist grundsätzlich das Land zuständig. Spezialgesetzlich gibt es daneben verschiedene andere Behörden auf verschiedenen Zuständigkeitsebenen, die gesetzlich gefordert sind, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung gebietsfremder invasiver Pflanzen durchzuführen, wie Forstverwaltung, die Kommunen und die Straßenbauverwaltung. "Im Rahmen der gesetzlichen Gewässerunterhaltungspflicht wird die Untere Wasserbehörde tätig, aber wir dürfen nicht vergessen, dass die Naturschutzverbände wie der ANUAL e.V. im Asbacher Land oder die NABU-Ortsgruppen wertvolle Hilfe bei der Neophytenbekämpfung leisten. Nur durch dieses ehrenamtliche Engagement kann es gelingen, dass die Bekämpfung der Herkulesstaude Erfolg versprechend ist und eine weitere Ausbreitung über die Fluss-gebietsauen verhindert wird", erläutert Ina Heidelbach, Leiterin des Umweltreferates. "Wir werden drei Geräte zur Herkulesstaudenbekämpfung von Herrn Wittlich erwerben und diese den Umweltverbänden für Ihre Bekämpfungsaktionen leihweise zur Verfügung stellen, so möchten wir seitens des Kreises die Anstrengungen im Kampf gegen die Neophyten unterstützen als kleiner Dank für dieses anerkennenswerte Engagement," dankt Achim Hallerbach den einzelnen Akteuren im Landkreis.
Ansprechpartner für das Ausleihen der Geräte: Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied ist Rainer Jodes, Telefon 02631/803-381, Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Archiv 2013
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21. November 2013
Neuer Bewohner im „Mosellum“
Die Ausstellung der Unter-Wasser-Welt im „Mosellum-Erlebniswelt-Fischpass Koblenz“ ist um eine Attraktion reicher. In der Themenwelt „Ufer“ darf nunmehr ein präparierter europäischer Biber angefasst werden.
Das „Mosellum – Erlebniswelt Fischpass Koblenz“ steht Schulklassen aller Altersklassen als außerschulischer Lernort zur Verfügung. Dort kann das Moseltal mit seiner vielfältigen Flora und Fauna anschaulich anhand interaktiver Ausstellungsstücke erlebt werden. Der Lebensraum Mosel schließt die Nebengewässer und deren Auen mit ein. Ein wichtiger Bestandteil dieser Artengemeinschaft ist auch der europäische Biber, der im Eingangsbereich neben den übrigen seltenen Tier- und Pflanzenarten der Mosel angesprochen wird.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Ausstellung soll insbesondere jungen Besucherinnen und Besuchern des „Blauen Klassenzimmers“ die Ausstellung der Unter-Wasser-Welt anhand interaktiver Ausstellungsstücke anschaulich näher gebracht werden. Anhand des Präparates, das den Biber neben einem gefällten Weidenstumpf mit den charakteristischen Nagespuren zeigt, sollen die Besucher/innen interaktiv die Lebensgewohnheiten dieser nachtaktiven Tiere kennenlernen. Es ist den Besucher/innen ausdrücklich erlaubt, z. B. das sehr weiche Fell, den beschuppten Schwanz (Kelle) und die orange-gelben Schneidezähne anzufassen.
Der Biber, der gemäß Bundesnaturschutzverordnung eine vom Aussterben bedrohte und naturschutzrechtlich streng geschützte Tierart ist, soll auch in Rheinland-Pfalz wieder heimisch werden. Dazu hat das Land ein „Artenschutzprojekt Biber“ aufgelegt. Heute kommt der Biber bereits in verschiedenen Landesregionen, wie der Eifel, Hunsrück und Vorderpfalz (an der oberen Mosel, der Nahe, Schwarzbach und Blies sowie an den Nebengewässern des Rheins) wieder vor und leistet seine Dienste an Bächen und Flüssen als „Landschaftsplaner“, indem er die ursprünglich naturfern ausgebauten Gewässer durch den Bau von Dämmen und Stauungen wieder „renaturiert“.
Der Biber im Mosellum ist ein Totfund aus dem Bundesland Brandenburg und wurde dort vermutlich durch eine Schiffsschraube tödlich verletzt. Er wurde vom Land Brandenburg kostenfrei als Ausstellungsstück für das Mosellum zur Verfügung gestellt. Präparierung und Aufstellung erfolgten im Auftrag der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft Koblenz gemeinsam mit der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH, die das Land bei der Bewerbung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes des Mosellums unterstützt.
Weitergehende Informationen zum Biber als interaktives Ausstellungsobjekt im „Mosellum“:
Der europäische Biber war in Deutschland nahezu ausgerottet. Mit Beginn der Wiederansiedlungsmaßnahmen, z. B. in Bayern, Hessen und Saarland oder Belgien und Frankreich, in den 1970-1990er-Jahren erobert er wieder seine ursprünglichen Lebensräume in naturnahen Fluss- und Bachlandschaften. Rheinland-Pfalz hat auf eine aktive Wiederbesiedlung verzichtet und setzt auf eine natürliche Ausbreitung. Mittlerweile kommt der Biber in verschiedenen Landesregionen, wie der Eifel (Hocheifel, obere Mosel), Hunsrück (Nahe) und Vorderpfalz (Schwarzbach und Blies sowie an den Nebengewässern des Rheins) wieder vor. Dort ist er durch Auswanderungen aus dem Elsass und der südlichen Landesgrenze wieder vereinzelt anzutreffen.
Die Nebengewässer der Mosel, insbesondere die Eifelzuflüsse bieten dem Biber aufgrund der naturnahen Strukturen geeignete Lebensräume. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Bibervorkommen in der oberen Eifel stetig wachsen.
Der Biber, der gemäß Bundesnaturschutzverordnung eine vom Aussterben bedrohte und naturschutzrechtlich streng geschützte Tierart ist, soll auch in Rheinland-Pfalz wieder heimisch werden. Dazu hat das Land ein „Artenschutzprojekt Biber“ aufgelegt. Seit ca. 1840 gilt der Biber - 2 - in Rheinland-Pfalz als ausgestorben. Erst seit 1976 unterliegt er nicht mehr dem Jagdrecht. Er darf entsprechend nicht mehr gejagt werden und die Zerstörung seiner Bauten wie Dämme und Biberburgen ist untersagt. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Bejagung werden nur zum Zwecke der Forschung und der Lehre erteilt.
Biber leben in der Regel als Familien mit 2-3 Jungtieren zusammen in einem Revier. Mit etwa 3 Jahren wandern die Jungtiere aus dem elterlichen Revier ab und besiedeln so neue Bereiche. Die bis 1,3 m langen Tiere können ca. 15-17 Jahre alt werden und ein Gewicht von ca. 35 kg erreichen. Das größte europäische Nagetier ist mit seinem stromlinienförmigen Körper perfekt an das Leben im Wasser angepasst. Als reiner Vegetarier ernährt sich der Biber im Sommer von krautigen Pflanzen und im Winter von der Rinde der Uferbäume. So trägt er u. a. dazu bei, dass sich die Ufergehölze erneuern.
Der Biber erobert ehemals besiedelte Gebiete wieder zurück. Die von uns Menschen in den letzten Jahrzehnten begradigten Bäche und Flüsse werden von ihm als Landschaftsplaner durch den Bau von Dämmen und Stauungen wieder „renaturiert“. Durch den Aufstau der Gewässer verändert er die Landschaft. Seine Hauptaktivität liegt in einem etwa 10 m breiten Streifen entlang der Bäche. Mit steigender Besiedlungsdichte ist zu erwarten, dass die Konflikte mit Landnutzern zunehmen werden. Konflikte können dort auftreten, wo die menschlichen Nutzungen der Gewässer sehr nahe an die Ufer heranreichen.
Im Januar 2013
Pressemitteilung Kreuzungsbauwerke
Archiv 2012
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Im Oktober 2012
Ergebnis des DWA-Workshops „Neobiota in der Wasserwirtschaft“ am 6.09.2012 in Essen
1. Die Anzahl von Neobiota-Arten – Neozoen und Neophyten – wird weiter zunehmen.
Im Juli 2012
Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes zur EU-WRRL der Stadt Zweibrücken
Im Juli 2012
Fischwechselanlage in Koblenz
(Auszug aus: KW gewässer-info Nr. 54 - Mai 2012 - Seite 591-593)
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Im Juli 2012
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Archiv 2011
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Im Januar 2011
15 Jahre GFG mbH im Einsatz für naturnahe Bäche und Flüsse
Am 17. Oktober 1995 wurde die GFG vom ehemaligen Deutschen Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK) in Bonn gegründet. Der Präsident der DVWK, Dr.-Ing. Joachim Renner, Wuppertal, beschrieb damals die Aufgaben der GFG mit den Worten, sie soll ein Bindeglied zwischen unterhaltungspflichtigen Kommunen und den Behörden sein und die praxisnahen Methoden einer modernen naturnahen Gewässerunterhaltung vermitteln. Seitdem blickt die GFG auf 15 turbulente aber auch erfolgreiche Jahre zurück, in denen in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz und seit 2009 auch im Saarland in über 30 Gewässer-Nachbarschaftsveranstaltungen pro Jahr insgesamt mehr als 13.000 Personen geschult wurden.
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Foto 1: An Gehölzpflegemaßnahmen, hier bei einer Veranstaltung der GN Alsenz, kann gezeigt werden, wie eine Einzelstammentnahme kostengünstig als Strömungswender in das Bachbett eingebracht werden kann (Foto: Thomas Paulus). | Foto 2: Die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit wurde bei einer GN-Veranstaltung im Rhein-Lahn-Gebiet durch den Umbau einer Absturzes in ein raue Rampe im Rahmen der Unterhaltung demonstriert (Foto: Thomas Paulus). |
Die Themenpalette bei den Veranstaltungen ist vielfältig und immer praxisnah. Eine moderne Gehölzpflege, der Umgang mit gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten, das Erlensterben an Fließgewässern, eine vom Menschen verursachte Tiefenerosion oder der Einsatz von Totholz zeugen von großer Aktualität und Vielfältigkeit der Themen. Anlässlich des 15-jährigen Bestehens der GFG konnte die mittlerweile achte Broschüre herausgegeben werden, die sich mit der Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit von Gewässern im Rahmen der Unterhaltung auseinandersetzt und so den Kommunen wichtige Hilfen für die anspruchsvollen Aufgaben zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch das WHG und EU-WRRL an die Hand gibt.
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Foto 3: Mehr als 30 Mitglieder des Beirates und Freunde der GFG folgten der Einladung zum 15-jährigen Jubiläum der GFG mbH in den Geschäftsräumen in Mainz (Foto: Thomas Paulus). |
Foto 4: Thomas Paulus dankt den Betreuerinnen und Betreuern sowie vor allem den Vertretern der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland und dem DWA Landesverband für das in die GFG gesetzte Vertrauen und die langjährige Unterstützung (Foto: Vera Heckeroth). |
Das Jubiläum wurde in den Räumen der GFG am 16. Dezember 2010 mit dem Beirat, der die Arbeit der GFG seit 15 Jahren in 33 Beiratssitzungen begeleitet hat, gefeiert. Herr Dr. Thomas Paulus stellte heraus, dass er die Hauptaufgabe der GFG und der Gewässer-Nachbarschaften darin sehe, Menschen zusammen zu bringen und unterschiedliche Interessen und Auffassungen im Umgang mit unseren Bächen und Flüssen zu bündeln und so zu einem besseren Verständnis beizutragen. Dies gelinge nur durch das ehrenamtliche Engagement von mehr als 70 Betreuerinnen und Betreuern der 44 Gewässer-Nachbarschaften in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die vor Ort den Nachbarschaftsgedanken vorleben. Er dankte vor allem den Ländern für das Vertrauen in die Arbeit der GFG. Der DWA Landesverband dankte durch Herrn Sven Lüthje der GFG und deren Mitarbeitern für die angenehme Arbeitsatmosphäre in der Bürogemeinschaft und sprach den Ländern aus dem Herzen, indem er der GFG weitere 15 Jahren im Einsatz für naturnahe Gewässer wünschte.
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Foto 5: Die Beiratsmitglieder und Vertreter der Länder feiern die gemeinsamen Erfolge und freuen sich auf weiter 15 spannende Jahre mit der GFG (Foto: Vera Heckeroth). |
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Foto 6: In entspannter Atmosphäre tauschte man sich über zurückliegende und zukünftige Projekte und Vorhaben aus (Foto: Vera Heckeroth). |
Thomas Paulus
Archiv 2010
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Im Dezember 2010
12. August 2010
Umbau von Sohlenschwellen am Laubusbach (Lahngebiet) als effiziente Unterhaltungsmaßnahme (Datei)
Die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit für alle wassergebundenen Lebewesen ist in der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine zentrale Forderung des Wasserhaushaltsgetzes (WHG) in der Fassung vom 31. März 2010 und stellt damit die unterhaltungspflichtigen Kommunen und Unterhaltungsverbände vor eine große Herausforderung: organisatorisch, fachlich und nicht zuletzt finanziell. Im Rahmen einer Fachveranstaltung der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH Mainz in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen und dem Landkreis Limburg-Weilburg im April 2010 in Villmar an der Lahn, LK Limburg-Weilburg wurde das Fachpersonal der zuständigen unterhaltungspflichtigen Kreise, Städte und Gemeinden sowie Vertreter der Fachbehörden, Mitarbeiter der Bauhöfe und Naturschutzaktivisten über die Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit im Rahmen der Gewässerunterhaltung informiert. Die Veranstaltung hat insbesondere praktische Hinweise zur Umsetzung von Maßnahmen in den Vordergrund gerückt.
Am Vormittag stellen verschiedene Referenten das Maßnahmenprogramm gemäß EU-WRRL im Landkreis Limburg-Weilburg vor. Die Teilnehmer der Veranstaltung diskutierten die bis zum Jahr 2015 umzusetzenden Maßnahmen. Die ökologischen, morphologischen und hydraulischen Bedingungen zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der verschiedenartigsten Querbauwerke wurden dargestellt. Außerdem wurde anhand von bereits umgesetzten Beispielen aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Baden-Württemberg die Möglichkeiten der Umgestaltung von Abstürzen, Wehren und Verrohrungen im Rahmen der Unterhaltung verdeutlicht. Die verschiedenen Typen der Querbauwerke wurden hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Ökosystem betrachtet und kostengünstige Möglichkeiten der Umgestaltung vorgestellt. Auch die Notwendigkeit der ungehinderten Wanderung für Fließgewässerorganismen insbesondere in kleineren Gewässersystemen wurde aus ökologischer Sicht betrachtet.
In den hessischen Fließgewässern stellt die oft fehlende lineare Durchgängigkeit zusammen mit den morphologischen Veränderungen einen Belastungsschwerpunkt dar. Viele dieser Defizite, die in den im Dezember 2009 an die Europäische Union übermittelten Bewirtschaftungsplänen dargestellt sind, können im Rahmen einer zielgerichteten ökologischen Gewässerunterhaltung ohne wasserrechtliche Zulassung umgesetzt werden. Das Land Hessen fördert insbesondere Maßnahmen, die im Maßnahmenprogramm 2009-2015 zur Erreichung der Ziele der EU-WRRL vorgeschlagen werden, mit bis zu 85% der anrechnungsfähigen Kosten. Dies ist mit einem Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (AZ III 4 – 79g 16.07 – 2010) den hessischen Kommunen als Unterhaltungslastträger sowie den unteren Wasserbehörden und der Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen, die die Förderanträge bearbeitet, am 7. April 2010 mitgeteilt worden. Insofern sind Maßnahmen, welche die lineare Durchgängigkeit und/oder morphologischen Strukturen verbessern im Sinne der Förderrichtlinie förderfähig. Grundsätzlich sind bei geplanten Maßnahmen frühzeitig die jeweils zuständige Wasserbehörde und andere Betroffene zu informieren und einzubinden. Ob eine Maßnahme förderfähig ist und ob eine wasserrechtliche Zulassung notwenig wird, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Foto 3: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gewässer-Nachbarschaftstages Westerwald-Lahn und Taunus-Lahn diskutieren vor Ort, wie der für
Kleinfische und Bachlebewesen nicht überwindbare Wehr bzw. Absturz durchgängig gestaltet werden kann. (Foto: Thomas Paulus)
Im Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg wurden gemäß Strukturgüteinformationssystem (Datenbank Wanderhindernisse) des Landes Hessen an den Gewässern insgesamt mehr als 700 Querbauwerke registriert. Davon sind ca. ¾ nicht oder nur bedingt für Gewässerorganismen passierbar und müssen entsprechend dem Maßnahmenprogramm bis spätestens 2027 umgestaltet werden. Der Kreis als Untere Wasserbehörde hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt bis zum Jahr 2015 ca. 250 dieser nicht passierbaren Querbauwerke umzugestalten. Um diese Ziel erreichen zu können, müssen die unterhaltungspflichtigen Kommunen auch im Rahmen der Unterhaltung mit den fachlich ausgebildeten Bauhöfen einen Teil der vorhanden Abstürze umbauen oder beseitigen.

Nach intensiven und z. T. kontroversen Diskussionen der GN-Teilnehmer entfernte der Baggerfahrer die Betonschwellen aus dem Bachbett, zertrümmerte die Bruchstücke und baute diese im Stile eine rauen Rampe wieder in das Bachbett ein. Das komplette Entfernen des Wehres wurde verworfen, da man die Sohlenerosion nicht fördern wollte. Einige Teilnehmer sprachen sich für den Abtransport der Betonteile aus, andere plädierten für den Einbau der Betonteile, sofern keine Metallmaterialien darin enthalten seien. Man einigte sich jedoch auch aus Gründen der Praktikabilität und Kosteneffizienz, das Material wieder als Baumaterial in die Sohle einzubringen. Metallarmierungen wurden keine gefunden. Die beiden zuvor ca. 40 cm hohen und 3 m breiten Abstürze waren für Kleinlebewesen und Kleinfische bei Mittel- und Nierigwasser nicht passierbar. Nach dem Umbau stellte sich die flach geneigte Rampe mit einem vielfältigen Stömungsmuster dar Im Vorfeld fand eine Abstimmung mit den Anliegern und den Naturschutzverbänden statt. Im direkten Umfeld der Maßnahme verliefen keine Leitungstrassen, die angrenzenden Flächen befinden sich im Besitz der Gemeinde. Der Landwirt, der die nahen Flächen als Weide nutzt, war in die Maßnahme eingebunden und vor Ort.


(Foto: Thomas Paulus)

Gewässerorganismen in beide Richtungen passierbar und erfüllt damit die Forderungen der EU-WRRL. (Foto: Thomas Paulus)

Thomas Paulus, GFG mbH Mainz,
Berthold Müller und Frank Zell, Untere Wasserbehörde, Landkreis Limburg-Weilburg
Herbert Diehl, Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz
Werner Gleim, Gemünden
Archiv 2009
- Details
15. Dezember 2009
Freie Fahrt für Fische -
Lachse können im Saynbach wieder zu ihren Laichgründen schwimmen (Datei)
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Bild 1: Der „Wasserfall“ von Isenburg, vor der Umgestaltung (Foto: Gerhard Schlösser) |
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Bild 2: Der umgestaltete „Wasserfall“ hat den Charakter eines Gebirgsbaches, ist aber für Wanderfische wieder passierbar (Foto: Thomas Paulus) |
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Bild 3: Fischereibiologen überprüfen mittels Elektrobefischung, ob die umgestaltete Sohlengleite bereits von Fischen besiedelt wurde. Sie konnten junge, aus Naturvermehrung stammende Junglachse und schwimmschwache Arten wie die Mühlkoppe nachweisen (Foto: Thomas Meuer) |
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Bild 4: Ein ca. 50 cm langes Männchen einer Meerforelle (eine Forelle, die wie der Lachs aus dem Meer zum Laichen in ihr Heimatgewässer zurückkehrt) hatte bereits den Weg durch die Sohlengleite gefunden und wurde im oberen Abschnitt der Sohlengleite durch Elektrobefischung gefangen (Foto: Thomas Paulus) |
Thomas Paulus, GFG mbH Mainz
Gerhard Schlösser, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Montabaur
Das Saarland bietet unterhaltungspflichtigen Kommunen kostenlose Schulungen zur naturnahen Gewässerunterhaltung und -entwicklung im Rahmen der regionalen Gewässer-Nachbarschaften an
Das Saarland tritt der Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz und der GFG mbH in Mainz bei
Das Saarland wird die unterhaltungspflichtigen Kommunen bei ihren Aufgaben der Gewässerunterhaltung und -entwicklung verstärkt unterstützen. Eine moderene Gewässerunterhaltung trägt maßgeblich zur Erreichung der Ziele gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie bei. Das Saarland tritt der Vereinbarung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz mit der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH, einer Tochter der DWA e.V. mit sofortiger Wirkung bei.
Die GFG wird in 4-5 auf die Einzugsgebiete der größeren Gewässer zugeschnittenen regionalen Gewässer-Nachbarschaften im Saarland die Fort- und Weiterbildung der unterhaltungspflichtigen Gebietskörperschaften vorbereiten, organisieren und durchführen. Ziel der regionalen Gewässer-Nachbarschaften ist die fachliche Unterstützung sowie der Erfahrungsaustausch aller an einem Gewässersystem arbeitenden und lebenden Interessensgruppen wie unterhaltungspflichtige Kommunen, Vertreter der anerkannten Natur- und Umweltschutzverbände, der Fachbehörden, der Fischerei, der Land- und Forstwirtschaft, der Bachpaten und Landschaftsschutzgebietsbetreuer. Hierbei wird die GFG fachlich mit dem Ministerium für Umwelt des Saarlandes und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zusammenarbeiten und die regelmäßigen Veranstaltungen koordinieren. Für jede der Gewässer-Nachbarschaften, die freiwillige Zusammenschlüsse der Gemeinden nin ihren Einzugsgebieten sind, werden von der GFG geschulte und fachlich ausgewiesene ehrenamtlich Betreuerinnen und Betreuer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Gesellschafterversammlung der (GFG) mbH in Mainz am 9. Juni 2009 unterzeichnen die Vertreter der Umweltministerien des Saarlandes, Hessens und Rheinland-Pfalz die Vereinbarung mit der GFG.
Hintergrund:
Die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH Mainz organisiert seit mehr als 13 Jahren im Auftrag der Umweltministerien der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz regionale Fortbildungsveranstaltungen (sog. Gewässer-Nachbarschaften) für die unterhaltungspflichtigen Gebietskörperschaften in der ökologisch orientierten Gewässerunterhaltung und leistet damit einen Beitrag zur einer modernen und nachhaltigen Gewässerentwickung.
Hauptaufgabe der (GFG) mbH ist es Fortbildungsveranstaltungen (Gewässer-Nachbarschaften mit regionalem Erfahrungsaustausch = GN) durchzuführen. Diese regionalen nach Flusseinzugsgebieten organisierten GN werden seit mehr als 13 Jahren mit großem Erfolg flächendeckend in beiden Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz von der GFG durchgeführt. Dabei wurden von 1996 bis 2008 auf durchschnittlich 30 GN-Veranstaltungen pro Jahr mehr als 12.000 Personen geschult.
Die Fortbildungsveranstaltungen werden in enger Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Betreuerinnen und Betreuern und den Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Hessen) und den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (Rheinland-Pfalz) organisiert. Freiwillige Mitglieder jeder GN sind die unterhaltungspflichtigen Kommunen, Unterhaltunghsverbände und die zuständigen Fachbehörden (Wasser-, Naturschutz-, Landespflege- und Forstbehörden, etc.) im Einzugsgebiet eines Gewässers oder Gewässerabschnittes, aber auch die breite Öffentlichkeit, wie z. B. Bachpaten, Angel- und Naturschutzvereine oder am Gewässer Interessierte.
In den regionlen Veranstaltungen werden die Mitarbeiter der unterhaltungs-pflichtigen Kommunen mit den neuesten Methoden einer modernen Gewässerunterhaltung vertraut gemacht. In Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuern werden Unterlagen zu wasserwirtschaftlichen Fachthemen in allgemein verständlicher Form erstellt. Zu den unterschiedlichen Themen liegen u. a. die erarbeiteten Broschüren, Faltblätter, Poster, Kartier- und Meldebögen sowie Übungsvorlagen und Mustervorträge bereit.
Die GFG stellt ihre Leistungen auch auf einer Internetplattform allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Die Homepage kann unter http://www.gfg-fortbildung.de eingesehen werden.
Einteilung der Gewässer-Nachbarschaften im Saarland
Neue Chancen für unsere Gewässer – EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz Öffentlichkeitsveranstaltung im Frühjahr 2009
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Die (GFG) mbH unterstützt Hessen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur EU-WRRL
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Ein Beispiel aus Rheinhessen

nunmehr ein ausreichender Entwicklungskorridor im
Taltiefsten zur Verfügung.

Bach sein eigenes Bett sucht.

nicht mehr gewährleistet.

Ereignis) kommen in gefällereicheren Strecken
Strömungslenker zum Einsatz.
