WASSERWIRTSCHAFTS-VERWALTUNGEN

Rheinland-Pfalz
>>SGD SÜD und >>Abteilung 3 Wasser
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

>>SGD NORD und >>Abteilung 3 Wasser
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Es ist nach § 19 LWG die Aufgabe der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd als obere Wasserbehörde sowie der Kreis- und Stadtverwaltungen als untere Wasserbehörden, die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen und die Nutzung der Gewässer zu koordinieren.

Siehe auch: Behörden


Saarland
>> Die oberste Wasserbehörde des Saarlandes ist das Ministerium für Umwelt.

>> Der Geschäftsbereich 2 des LUA ist fachtechnische und Aufsichtsbehörde für den
     Themenbereich Wasser.

>> Die unteren Wasserbehörden des Saarlandes sind die Landkreise, der Stadtverband
     Saarbrücken, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstädte.


Hessen
Organisation der Wasserwirtschaftsverwaltung in Hessen